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Hauptamt

Allgemeines Ordnungsrecht


Kurzinformationen

  • Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten / Ordnungswidrigkeitsangelegenheiten
  • Hundeangelegenheiten

Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Stadt Uebigau-Wahrenbrück, Ordnungsamt, Markt 11, 04938 Uebigau

 

 

Anzeige einer     öffentlichen oder    privaten Veranstaltung

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach den Bestimmungen des Landesimmissionsschutzgesetzes

 

 

Angaben zur verantwortlichen Person für die Durchführung der Veranstaltung (Veranstalter) = für die Einhaltung der Auflagen aus der beantragten Ausnahmegenehmigung straf- uns haftungsrechtlich verantwortlich

 

Name, Vorname:

(Name der juristischen Person, Name des Vereins)

 

Geburtsdatum:

 

 

Straße / Hausnummer:

 

 

PLZ, Ort:

 

 

Telefon / Fax:

(bitte unbedingt eine Handy-Nr. angeben, unter der der Veranstaltungsleiter während der Veranstaltung erreichbar ist)

Handy-Nr.

 

Angaben zum Ablauf der Veranstaltung

 

Datum

 

 

Genaue Ortsangabe

  • Straße, Gelände usw.
  • Bitte Lageplan / Handzeichnung mit Nebenflächen und angrenzenden Straßen einreichen

 

Uhrzeit

 

 

von: ……………. Uhr bis  ……………Uhr

Art / Anlass

(z.B. Tanz, Konzert, Geburtstag, Vereinsfest, Dorffest, private Feier u.ä.)

 

Wird Eintrittsgeld erhoben?

 

 

   kein Eintrittsgeld      EUR …………pro Person

Werden Speisen und Getränke verkauft?

 

   Ja                               Nein

Lärmquellen

(Beschreibung hinsichtlich Art, Dauer u. Ausmaß der zu erwartenden Lärmstörung am Störort und bei den nächstgelegenen Nachbarn)

 

 

 

z.B. Leistung der Lautsprecher, erwartete Teilnehmerzahl, Auf- und Abbau von Bühne und Zuschauerbereich, Zeiten für den An und Ablieferverkehr

 

 

 

 

 

 

Angaben zur Geräuschentwicklung

(z.B. Liveband, Orchester u.a. Geräte mit Geräuschimmissionen)

 

Beschreibung der beabsichtigten Lärmschutzmaßnahmen

 

Bühnenaufbau geplant?

 Nein            Ja (wenn ja, bitte stets einen Lageplan beifügen)

 

 

            Gewerbliches Vorhaben                               öffentliche Veranstaltung                        

            Sonstige Veranstaltung                     geschlossene/interne Veranstaltung        

 

 

Art der Veranstaltung

 

                                                                  im Freien/Festzelt      in geschloss. Räumen

 

Konzerte od. ähnl. Veranstaltungen                                                                           

Veranstaltungen in Gaststätten                                                                       

Veranstaltungen auf priv. Grundstück                                                             

Gewerbliche Werbeveranstaltungen                                                                          

Sportveranstaltungen                                                                                                

 

 

Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach:

 

             § 10 Abs. 3 LImschG (Schutz der Nachtruhe ab 22:00 Uhr)

 

Begründung: (Darlegung, worin das überwiegende Interesse des Antragstellers zu sehen ist

gegenüber dem Anspruch unbeteiligter Dritter auf  Einhaltung der Nachtruhe.)

Hinweis: Ohne ausreichende Begründung kann der Antrag nicht geprüft und somit auch nicht genehmigt werden!

 

 

 

Mir ist bekannt, dass die Bearbeitung des Antrages gebührenpflichtig ist.

Wird Gebührenbefreiung beantragt?                   Nein

                                                                        Ja, Nachweis der Voraussetzung ist beigefügt

 

Begründung der Gebührenbefreiung:

 

 

Ich habe zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der Antragsprüfung weiter notwendige Unterlagen nachgefordert werden können und dass eine Kopie der Ausnahmezulassung an die Polizei sowie ggf. an das Landesumweltamt weitergeleitet wird.

 

Datum                            Unterschrift


Ansprechpartner

Kirsten Winzer-Kircheis
Heinrich-Zille-Str. 9a
Telefon (035365) 41134
Telefax (035365) 89140

Frau Simone Müller
Heinrich-Zille-Straße 9a
Telefon (035365) 411-32

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