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Hauptamt

Haushaltsbescheinigung


Kurzinformationen

Eine Steuerliche Lebensbescheinigung bzw. Haushaltsbescheinigung kann für verschiedene Zwecke (z. B. Eheschließung, Finanzamt, Elterngeld, Erziehungsgeld sowie andere soziale Leistungen) erstellt werden. Der Antragsteller muss mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in der Gemeinde gemeldet sein.


Beschreibung

Die Beantragung kann persönlich, durch einen Bevollmächtigten oder schriftlich erfolgen. Die steuerliche Lebensbescheinigung ist vom Tag der Ausstellung rückwirkend zum 01.01. des laufenden Jahres bzw. mit der Geburt des Kindes 3 Jahre gültig.


Rechtsgrundlagen

§ 39 Einkommenssteuergesetz


Notwendige Unterlagen

bei persönlicher Beantragung:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Bürgern der gültige Reisepass
  • bei Vertretung: Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten
  • Geburtsurkunde des Kindes oder Scheidungsurteil oder Vaterschaftsanerkennungsurkunde (in Kopie) bei Erstbeantragung für Bescheinigungen zur Beantragung von Eltern- bzw. Erziehungsgeld

bei schriftlicher Beantragung:

  • formloser Antrag mit Angabe des Verwendungszweckes
  • Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses
  • Geburtsurkunde des Kindes (in Kopie) oder Scheidungsurteil (in Kopie) oder Vaterschaftsanerkennungsurkunde (in Kopie) bei Erstbeantragung für Bescheinigungen zur Beantragung von Eltern- bzw. Erziehungsgeld
  • frankierter Rückumschlag

Gebühren

Keine


Ansprechpartner

Marlis Frohberg
Markt 11
Telefon (035365) 89118
Telefax (035365) 89140

Nicole Bloedow
Zimmer 1
Markt 11
Telefon (035365) 891-37
Telefax (035365) 891-40

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