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Hauptamt

Meldebescheinigung


Kurzinformationen

Der Antragsteller muss mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in der Gemeinde gemeldet sein. Die Beantragung kann persönlich, durch einen Bevollmächtigten oder schriftlich erfolgen.


Rechtsgrundlagen

§ 39 Einkommenssteuergesetz


Notwendige Unterlagen

bei persönlicher Beantragung:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Bürgern der gültige Reisepass
  • bei Vertretung: Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten

bei schriftlicher Beantragung:

  • formloser Antrag mit Angabe des Verwendungszweckes
  • Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses
  • Verrechnungsscheck oder Bankeinzugsermächtigung
  • frankierter Rückumschlag

Gebühren

  • Die Gebühr beträgt 5,00 €
  • gebührenfrei: Bescheinigung für bestimmte Zweckbindungen (z.B. Renten-, Vertriebenenangelegenheiten, soziale Angelegenheiten)
  • Aufenthaltsbescheinigung mit größerem Verwaltungsaufwand (z.B. Archivauskünfte): Gebühr beträgt 14,00 €

Ansprechpartner

Marlis Frohberg
Markt 11
Telefon (035365) 89118
Telefax (035365) 89140

Nicole Bloedow
Zimmer 1
Markt 11
Telefon (035365) 891-37
Telefax (035365) 891-40

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