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Hauptamt

Lohnsteuerklassen


Kurzinformationen

Bis zum 30.11. eines Jahres können Ehegatten einmal im Jahr bei der Gemeinde einen Steuerklassenwechsel vornehmen lassen.


Beschreibung

Lohnsteuerklasse 1

Zu dieser Steuerklasse gehören Ledige, Geschiedene, Verheiratete, die dauernd getrennt leben sowie Verwitwete, deren Ehegatte vor 1997 verstorben ist, jedoch nur wenn die Voraussetzungen für die Steuerklassen III oder IV nicht erfüllt sind und ihnen kein Haushaltsfreibetrag zusteht.

Lohnsteuerklasse 2

Personen aus Steuerklasse I erhalten die Steuerklasse II, wenn ihnen der Haushaltsfreibetrag zusteht, weil in ihrer Wohnung im Inland mindestens ein Kind gemeldet ist, das einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhält. Ist auch das andere Elternteil unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig, so erhält der Arbeitnehmer den Haushaltsfreibetrag nur, wenn das Kind ihm zuzuordnen ist.

Lohnsteuerklasse 3

Steuerklasse III erhalten verheiratete Arbeitnehmer, wenn nur ein Ehegatte Arbeitslohn bezieht, oder der Ehegatte in die Steuerklasse V einzureihen ist. Voraussetzung ist weiterhin, daß sie nicht dauernd getrennt leben und im Inland wohnen. Verwitwete Arbeitnehmer sind nur dann in die Steuerklasse III einzureihen, wenn der Ehegatte nach dem 31. Dezember 1996 verstorben ist, beide am Todestag im Inland gewohnt und nicht dauernd getrennt gelebt haben.

Lohnsteuerklasse 4

Gilt nur für Verheiratete, wenn beide Ehegatten unbeschränkt steuerpflichtig sind, im Inland wohnen, nicht dauernd getrennt leben und beide Ehegatten Arbeitslohn beziehen. Die Höhe der Lohnsteuer ist identisch mit der Steuerklasse I.

Lohnsteuerklasse 5

Gilt für Verheiratete, die die Voraussetzungen für die Steuerklasse IV erfüllen, wenn der Ehegatte des Arbeitnehmers auf Antrag beider Ehegatten in die Steuerklasse III eingereiht wird.

Lohnsteuerklasse 6

Ist auf der zweiten und jeder weiteren Lohnsteuerkarte bei Arbeitnehmern einzutragen, die nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn beziehen. In dieser Steuerklasse werden keine Freibeträge mehr berücksichtigt, da diese schon bei der ersten Steuerklasse wirken.

Steuerklassenkombinationen für Ehegatten

Lohnsteuerklassen 3/5

sinnvoll bei einem höherverdienenden und einem geringverdienenden Ehegatten

Lohnsteuerklassen 4/4

sinnvoll wenn beide gleich viel verdienen


Ansprechpartner

Marlis Frohberg
Markt 11
Telefon (035365) 89118
Telefax (035365) 89140

Frau Nicole Bloedow
Markt 11
Telefon (035365) 891-18

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