Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 

Hauptamt

Lagerfeuer, beantragen


Kurzinformationen

Voraussetzungen

  • Erlaubnis des Grundstückseigentümers
  • bei kommunalen Flächen des Immobilienamtes
  • Der Antragsteller bzw. Verantwortliche (wenn nicht identisch mit Antragsteller) müssen aus dem Antrag erkennbar sein.

Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Name und Anschrift des Antragstellers sowie der verantwortlichen Person vor Ort (sowie möglichst auch dessen Handy-Nummer)
  • Tag, Uhrzeit und Dauer des Feuers
  • Genaue Ortsangabe
  • Anlass des Feuers (z.B. gemeinschaftliches Ereignis)
  • Ggf. die Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers

Fristen

14 Tage


Gebühren

10,00€


Ansprechpartner

Frau Simone Müller
Heinrich-Zille-Straße 9a
Telefon (035365) 411-32

logo erl

 

maerker

 

energiekommune

 

regionale Energieflaechenpolitik

 

ee tours

 

abc elbe

 

deutschland land der ideen

 

innovative Energieregion lausitz