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Hauptamt

Ordnungswidrigkeit, anzeigen


Kurzinformationen

Jeder Bürger hat die Möglichkeit, eine durch ihn festgestellte Ordnungswidrigkeit gegen eine Rechtsvorschrift anzuzeigen. Rechtsvorschriften in diesem Sinne sind:

  • Bundesgesetze
  • Landesgesetze sowie
  • Satzungen der Gemeinde

Beschreibung

Sofern dieser Verstoß eine Straftat im Sinne des Strafgesetzbuches darstellt, darf die Bußgeldstelle nicht tätig werden. In diesen Fällen muss sich an die zuständige Polizeibehörde gewandt werden. Die Anzeige einer Ordnungswidrigkeit ist kein Antrag auf Durchführung eines Bußgeldverfahrens, sondern sie stellt eine Anregung an die Verwaltungsbehörde dar, ein Bußgeldverfahren über den ihr jetzt bekannt gemachten Sachverhalt einzuleiten. Ein Anspruch auf die Durchführung eines Bußgeldverfahrens hat der Anzeigenerstatter auch als persönlich Geschädigter nicht. Der Anzeigenerstatter ist im weiteren Verlauf des Verfahrens dann Zeuge für den festgestellten Sachverhalt.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

formloser Antrag


Ansprechpartner

Frau Simone Müller
Heinrich-Zille-Straße 9a
Telefon (035365) 411-32

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