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Hauptamt

Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, Aufstellererlaubnis beantragen


Kurzinformationen

Wer Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit gewerbsmäßig aufstellen will, benötigt eine Erlaubnis (§ 33c Gewerbeordnung - GewO). Die Erlaubnis berechtigt nur zur Aufstellung von Spielgeräten, deren Bauart von der Physikalisch- Technischen Bundesanstalt zugelassen ist. Das Spielgerät muss mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sein und die Möglichkeit eines Gewinns bieten (Glücksspielgerät). Die Bauartzulassung ist nach § 33e GewO zu versagen, wenn die Gefahr besteht, dass der Spieler in kurzer Zeit unangemessen hohe Verluste erleidet. Es gibt Geldspielgeräte und Spielgeräte, bei denen der mögliche Gewinn in Sachpreisen besteht.

Die Erlaubnis kann mit Auflagen, auch im Hinblick auf den Aufstellungsort, verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit, der Gäste oder der Bewohner des jeweiligen Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke oder im Interesse des Jugendschutzes erforderlich ist. Unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.


Beschreibung

Der Antrag muss persönlich vom zukünftigen Gewerbetreibenden bzw. der vertretungsberechtigten Person gestellt werden. Eine vorherige Zusendung von Antragsvordrucken ist nicht möglich. Darüber hinaus ist eine Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellungsortes der Spielgeräte erforderlich. Bei jeder Veränderung des Aufstellortes ist eine neue Bestätigung notwendig. Die gewerbliche Erlaubnis entbindet nicht von der Pflicht, jedwede Änderung der Aufstellung von Spielgeräten dem Steueramt (Vergnügungssteuer) mitzuteilen.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

bei natürlichen Personen für den Gewerbetreibenden und bei Personengesellschaften für alle Gesellschafter, die nicht von der Geschäftsführung ausgeschlossen sind:

  • formloser Antrag
  • Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Führungszeugnis für Behörden mit Angabe des Verwendungszwecks "Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit"
  • Gewerbezentralregister-Auskunft für natürliche Personen
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen aller Finanzämter in deren Bezirk der Antragsteller in den letzten drei Jahren gewohnt hat und ggf. zusätzlich in deren Bezirk er gewerblich tätig war

bei juristischen Personen:

  • formloser Antrag
  • Kopie des notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrages
  • Gewerbezentralregister-Auskunft für juristische Personen
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen aller Finanzämter, in deren Bezirk der Antragsteller in den letzten drei Jahren gewohnt hat und ggf. zusätzlich in deren Bezirk er gewerblich tätig war
  • Handelsregisterauszug

für alle gesetzliche Vertreter:

  • Personalausweis bzw. bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Führungszeugnis für Behörden mit Angabe des Verwendungszwecks "Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit"
  • Gewerbezentralregister-Auskunft für natürliche Personen
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen aller Finanzämter, in deren Bezirk der Antragsteller in den letzten drei Jahren gewohnt hat und ggf. zusätzlich in deren Bezirk er gewerblich tätig war

Gebühren

102,50 – 1.023,00 EUR

 Gemäß Tarifstelle 2.2.2.1.1. MWEGebO


Ansprechpartner

Frau Simone Müller
Heinrich-Zille-Straße 9a
Telefon (035365) 411-32

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