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Veranstaltung, anmelden einer Veranstaltung unter freiem Himmel


Kurzinformationen

Private Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl von mehr als zwanzig Personen sollen beim Ordnungsamt angezeigt werden. Es wird in der Folge die Polizeiwache informiert, wodurch die Feierlichkeit dort bereits als registriert gilt. Dies ist vor allem im Falle von Polizeieinsätzen bei Lärmbeschwerden von Vorteil. Die Nachtruhe ist ab 22.00 Uhr durch entsprechende Drosselung des Schallpegels einzuhalten; erhebliche Belästigungen für nicht beteiligte Bürger sind zu vermeiden. Für den Veranstalter der Feierlichkeit ist diese Angelegenheit mit der Abgabe oder Einsendung des ausgefüllten Anzeigebogens an das Ordnungsamt erledigt.


Rechtsgrundlagen

Gewerbeordnung (GewO)


Notwendige Unterlagen

formloser Antrag mit folgende Angaben:

  • Ansprechpartner (eine verantwortliche Person mit Anschrift, Telefon)
  • Art der Veranstaltung
  • Tag und Ort der Veranstaltung
  • Voraussichtliche Dauer der Veranstaltung
  • Datum der Antragstellung, Unterschrift

Gebühren

Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg

Tarifstelle 2.4.3.

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