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Bauverwaltung

Sanierungsrechtliche Genehmigung


Kurzinformationen

Die Sanierungsrechtliche Genehmigung muss bei der Stadt Uebigau-Wahrenbrück beantragt werden.


Rechtsgrundlagen

§§ 144, 145 Baugesetzbuch (BauGB)


Notwendige Unterlagen

Der Antrag und die einzureichenden Unterlagen müssen alle Angaben enthalten, die den Rechtsvorgang und dessen Genehmigungspflicht eindeutig erkennen lassen und eine Beurteilung ermöglichen.
Zur Beschleunigung der Bearbeitung wird empfohlen, die Antragsunterlagen in 2-facher Ausfertigung einzureichen.

  • Beschreibung der Maßnahme

Je nach Maßnahme:

  • Lageplan mit Darstellung der Außenanlagen
  • Vermasste Grundrisse, Ansichten und Schnitte
  • Flächenangaben, GRZ/ GFZ

Gebühren

8,00 €


Ansprechpartner

Angela Reiniger
Markt 11
Telefon (035365) 89128
Telefax (035365) 89140

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