Bauverwaltung
Veräußerung, sanierungsrechtliche Genehmigung
Kurzinformationen
Es bedürfen einer schriftlichen Genehmigung der Stadt Uebigau-Wahrenbrück die in § 144 Abs. 2 Nr. 1 BauGB bezeichneten Vereinbarungen:
- die rechtsgeschäftliche Veräußerung eines Grundstücks, Grundstücksteils oder eines
- Miteigentumsanteils an einem Grundstück
- die Bestellung und die Veräußerung eines Erbbaurechts
Einen Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung können stellen:
- Eigentümer
- Grundstückskäufer / Grundstücksverkäufer
- Erbbauberechtigte
- oder deren Bevollmächtigte (Notar)
Rechtsgrundlagen
§§ 144, 145 Baugesetzbuch (BauGB)
Fristen
Die Bearbeitungsfrist beträgt ein Monat nach Eingang der für die Beurteilung erforderlichen Unterlagen. Müssen Unterlagen oder Angaben nachgefordert werden, beginnt die Frist erst mit Eingang der zu letzt eingereichten Unterlagen.
Gebühren
8,00 €
Ansprechpartner
Angela Reiniger
Markt 11
(035365) 89128
(035365) 89140