Bauverwaltung
Erhöhte Absetzungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen (Bescheinigung gemäß §§ 7h und 10f, Einkommensteuergesetz (EStG)
Kurzinformationen
Für Bauvorhaben in Sanierungsgebieten können erhöhte steuerliche Absetzungen- unabhängig von einer eventuellen Förderung- nach § 7h EStG in Verbindung mit den Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 BauGB nur dann geltend gemacht werden, wenn diese Bauvorhaben den Sanierungszielen entsprechen, der Bauherr zu deren Durchführung verpflichtet ist.
Für die Erteilung der Bescheinigung nach § 7h Abs. 1 Satz 1 EstG sind folgende Voraussetzungen zu beachten:
- Anordnung eines Modernisierungsgebotes durch die Gemeinde zur Beseitigung von Missständen
- Anordnung eines Instandsetzungsgebotes durch die Gemeinde zur Behebung von Mängeln
- Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Eigentümer und der Gemeinde
Maßnahmen, die ohne eine der vorgenannten Verpflichtungen durchgeführt werden, sind nicht berücksichtigungs- und bescheinigungsfähig.
Rechtsgrundlagen
Gebühren
10,00 €
Ansprechpartner
Angela Reiniger
Markt 11
(035365) 89128
(035365) 89140