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Informationen des Wasserbandes "Kleine Elster" Winkel: Schäden durch Entsorgung von Feuchttüchern über die Toilette !!!

 

 

Feuchttücher sind praktisch und werden immer beliebter. Aber das ist ein Problem! Denn immer mehr Menschen werfen Feuchttücher in die Toilette.

Da gehören sie aber nicht hin!

 

Diese Tücher bestehen aus reißfestem Vlies, und das Papier löst sich im Gegensatz zu Toilettenpapier im Wasser nicht auf.

Da diese sich nicht zersetzen, sondern lange Schnüre bilden, entstehen sogenannte Verzopfungen. Diese verstopfen und beschädigen die Pumpen der Pumpwerke.

 

In den letzten Jahren wurde ein Anstieg verstopfter Pumpwerke auch in unserem Verbandsgebiet verzeichnet, weil sich Feuchttücher an den Rotorblättern verfangen und dort sogenannte Verzopfungen entstehen. Durch Ausfall der Pumpe wirkt ein Pumpwerk wie eine Staumauer, das bedeutet, das Abwasser staut in den Kanälen zurück und kann somit nicht weiter fließen.

Im schlimmsten Fall kann es dann in irgendwelchen Kellern auslaufen!

Außerdem kommt es zunehmend zu Verstopfungen von Rohren sowie der Rechenanlage in der Kläranlage. Die Reinigung der Pumpen erfolgt per Hand und verursacht somit Kosten für anfallende Arbeitsstunden. Hinzu kommen ansteigende Kosten auf Grund häufiger notwendig werdender Wartungsarbeiten für den Austausch von Pumpen oder den Einsatz neuer Techniken.

 

Durch diese unsachgemäße Entsorgung entstehen Schäden, welche sich in den stetig ansteigenden Ausgaben niederschlagen.

 

Die notwendigen Reparaturen mit extrem hohen Kosten für den Bereich des Abwassersystems (Abwasserleitungen, Pumpwerke mit Pumpen, Rechenan-lage in der Kläranlage, etc.) zahlen letztendlich - S I E -, als Verbraucher, durch die Abwassergebühren!

Und deshalb der Appell:

 

Feuchttücher jeder Art (z.B. feuchtes Toilettenpapier, Babypflegetücher, Badputztücher, Bodenreinigungstücher, Brillenputztücher…) dürfen keinesfalls über die Toilette entsorgt werden, sondern g e h ö r e n ebenso wie Wattestäbchen oder Damenhygieneprodukte i n d e n R e s t m ü l l !!!

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Uebigau-Wahrenbrück
Do, 30. März 2017

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