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Bekanntmachung 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Uebigau-Wahrenbrück, OT Wahrenbrück Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Uebigau-Wahrenbrück hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 25.11.2015 die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Uebigau-Wahrenbrück beschlossen.

Wesentliches Ziel der Planung ist die Ausweisung einer Sonderbaufläche für die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf dem Grundstück des ehemaligen Holzhofes Wahrenbrück (Flurstück 1/1 und 1/2 in der Flur 8)

Zur frühzeitigen Einbeziehung der Öffentlichkeit in das Aufstellungsverfahren liegt der Vorentwurf in der Fassung Juni 2017, bestehend aus dem Planausschnitt und Begründung mit Umweltbericht in der Zeit

 

vom 03.08.2017 bis einschließlich 04.09.2017

 

im Bauamt der Stadtverwaltung Uebigau-Wahrenbrück, Markt 11, 04938 Uebigau zu folgenden Dienstzeiten

 

Montag, Mittwoch, Donnerstag             7.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Dienstag                                              7.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Freitag                                                 7.30 Uhr bis 11.30 Uhr

 

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Stellungnahmen können während der genannten Auslegungsfrist (03.08.2017 – 04.09.2017) schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Bauverwaltung zu den genannten Zeiten abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.

 

Zudem findet sich diese Bekanntmachung auf der Homepage der Stadt Uebigau-Wahrenbrück unter: www.uebigau-wahrenbrueck.de

 

Stadt Uebigau-Wahrenbrück
- Der Bürgermeister -

 

Bekanntmachungsanordnung

 

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29. Mai 2017 (BGBl. I S. 1298), in Verbindung mit § 16 der Hauptsatzung der Stadt Uebigau-Wahrenbrück in der derzeit gültigen Fassung und Bekanntmachung, ordne ich an:

 

Es ist im Stadtkurier „Amtsblatt für die Stadt Uebigau-Wahrenbrück“ vom 26.07.2017 bekannt zu machen, dass der Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Uebigau-Wahrenbrück, bestehend aus dem Planausschnitt sowie Begründung und Umweltbericht, in der Zeit vom 03.08.2017 bis zum 04.09.2017 im Bauamt der Stadtverwaltung Uebigau-Wahrenbrück, Markt 11, 04938 Uebigau zu den Dienstzeiten

Montag, Mittwoch, Donnerstag                  7.30 Uhr bis 11.30 Uhr

                                                                            und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Dienstag                                                           7.30 Uhr bis 11.30 Uhr

                                                                            und 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Freitag                                                               7.30 Uhr bis 11.30 Uhr

 

für jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt wird.

 

Uebigau-Wahrenbrück, den 07.07.2017

 

A. Claus

Bürgermeister

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Uebigau-Wahrenbrück
Mo, 14. August 2017

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