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Betreuungsbehörde des Landkreises hilft bei Vollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung

Informationen, Beratung und Vordrucke beim Sozialamt erhältlich

 

Durch die am 1. September 2009 in Kraft getretene gesetzliche Regelung der Verbindlichkeit der Patientenverfügung (3. Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts; §§ 1901 a, 1901 b, 1904 BGB) entstand in der Bevölkerung großer Informations- und Beratungsbedarf. So sind viele Menschen verunsichert, ob ihre bereits erstellten Patientenverfügungen oder Vollmachten noch Gültigkeit haben. Viele wissen aber auch nicht, wie eine solche Verfügung erstellt wird und welche Inhalte sie umfassen sollte.

„Die Betreuungsbehörde des Landkreises informiert hierzu gern und stellt unentgeltlich entsprechende Vordrucke vom Bundesministerium der Justiz zur Verfügung. Die Mitarbeiterinnen beraten und unterstützen dabei beim Ausfüllen der Formulare“, sagt die Leiterin des kreislichen Sozialamtes, Marina Beyer.

Gleichzeitig bietet die Betreuungsbehörde gemäß § 6 Betreuungsbehördengesetz (BtBG) die Beglaubigung der Unterschrift oder des Handzeichens unter Betreuungsverfügungen und Vollmachten an, die der notariellen Beglaubigung gleichgestellt ist. Die Beglaubigung kostet zehn Euro.

Die Betreuungsbehörde ist beim Sozialamt des Landkreises in Herzberg, in der Grochwitzer Straße 20, zu finden. Bei Fragen oder zur Terminvereinbarung stehen folgende Mitarbeiterinnen zur Verfügung:

Zuständigkeit Bereich Bad Liebenwerda und Herzberg:

Christiane Lemm, Tel.: 03535 463513; E-Mail: Christiane.Lemm@lkee.de

Zuständigkeit Bereich Finsterwalde und Herzberg:

Kerstin Schwedler, Tel.: 03535 463138; E-Mail: Kerstin.Schwedler@lkee.de

Bei Bedarf werden auch Hausbesuche durchgeführt.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Uebigau-Wahrenbrück
Fr, 25. August 2017

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