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Briefwahl richtig beantragen

Hinweise für die Bürger vom Kreiswahlleiter

 

Auch wenn das Gesetz den Wahlbehörden noch bis zum 3. September Zeit lässt, haben die meisten Wahlbehörden schon die Wahlbenachrichtigungskarten versandt, und es sind in den Kreisverwaltungen der Landkreise Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz auch schon die ersten Wahlbriefe eingegangen. Die Auszählung der Briefwahl für den Wahlkreis 65 findet nämlich nicht in den Gemeinden, sondern jeweils in den beiden Kreisverwaltungen statt.

Nach Angaben von Kreiswahlleiter Dirk Gebhard stellen die Wahlbehörden, die die Wahlbenachrichtigungen schon versandt haben, einen regen Rücklauf der Wahlscheinanträge fest. Diese befinden sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarten.

Die Briefwahl kann aber auch formlos, z. B. per E-Mail, bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung beantragt werden. Dabei muss der Familienname, die Vornamen, das Geburtsdatum und die komplette Wohnanschrift angegeben werden.

Wer den Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte verwenden möchte, kann diesen entweder in seinem Rathaus persönlich abgeben oder mit der Post in einem verschlossenen und frankierten Briefumschlag zurücksenden. „Das ist wichtig, denn vereinzelt hat die Post in ihren Briefkästen schon offene unfrankierte Wahlscheinanträge gefunden. Selbst wenn die Post diese an die richtige Wahlbehörde weiterleiten sollte, ist diese nicht verpflichtet, das entstehende Nachporto zu zahlen“, stellt Dirk Gebhard klar.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Uebigau-Wahrenbrück
Mo, 28. August 2017

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