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LAG Elbe-Elster startet 6. Auswahlrunde für eine LEADER-Förderung.

Die LAG Elbe-Elster hat die nächste Auswahlrunde für Vorhaben zur ländlichen Entwicklung unter der Richtlinie LEADER gestartet.

Bis zum Stichtag 30. November 2017 können Interessenten ihre beabsichtigten Projekte einreichen.

In den Anlagen zu dieser Mail finden Sie
* den offiziellen Aufruf der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Elbe-Elster
* das Projektauswahlverfahren der LAG Elbe-Elster (zeitliche Abwicklung)
* die regionalen Projektauswahlkriterien (Bewertungsmatrix)
* das Projektblatt der LAG Elbe-Elster (Text-Dokument / bearbeitbar)

Die Formulare sowie erläuternde Dokumente zum Verfahren und zu den Bewertungskriterien können auch per Internet unter www.lag-elbe-elster.de heruntergeladen werden (Startseite bzw. Rubrik Förderung/Vorlagen).

Für Rückfragen und Informationen zur Förderrichtlinie sowie zum Verfahren stehen Ihnen die Regionalmanager Sven Guntermann und Thomas Wude zur Verfügung.

Etwaige Doppelzusendungen bitten wir zu entschuldigen.

 

Förderung von Investitionen der Unternehmen im LEADER-Programm
Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Elbe-Elster unterstützt Vorhaben, welche die wirtschaftliche Entwicklung sowie Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen im LAG-Gebiet unterstützten.
Was wird gefördert?
Mit Fördermitteln des LEADER-Programms zur Entwicklung ländlicher Räume unterstützt die Lokale Aktionsgruppe Elbe-Elster Vorhaben unternehmerische Investitionen zur Stärkung der regionalen Wirtschaft. Dies kann umfassen
- Errichtung, Erneuerung und Herrichtung von bauliche Anlagen zur Schaffung und Erweiterung von Produktions- und Beherbergungskapazitäten (wirtschaftliche Nutzung)
- Beschaffung von Maschinen, technische Anlagen und Ausstattungen zur Schaffung bzw. Verbesserung von Einkommen- und Beschäftigungsmöglichkeiten in der regionalen Wirtschaft
- Ausgaben für Hardware zur Nutzung moderner Informations- und
Kommunikationstechnologien
- anteilige Planungsleistungen für bauliche Maßnahmen
Wer kann gefördert werden?
Unternehmen aus Handwerk, Gewerbe, Dienstleistungen sowie Beherbergung/Gastronomie mit weniger als 50 Vollzeit-Beschäftigten sind grundsätzlich förderfähig. Nicht gefördert werden Landwirtschaftsunternehmen, die Zugang zum Förderprogamm „Einzelbetriebliche Investition“ der
ILB des Landes Brandenburg haben.
Wo wird gefördert?
Mit Fördermitteln des LEADER-Programms zur Entwicklung ländlicher Räume können Vorhaben bzw. Investitionen unterstützt werden, die im LAG-Gebiet umgesetzt werden. Das Fördergebiet umfasst den Landkreis Elbe-Elster (außer Kernstadt Finsterwalde) sowie das Amt Ortrand (LK OSL).
Wie sind die Förderkonditionen?
Vorhaben von Unternehmen können mit bis zu max. 200.000 Euro bei einer 45%-Förderung (netto) bezogen auf die förderfähigen Ausgaben unterstützt werden.
Was ist zu beachten?
Für die Bewerbung im Auswahlverfahren der LAG Elbe-Elster sowie mit dem Förderantrag sind je Vorhaben erforderliche Genehmigungen (Baugenehmigungen u.a.) sowie eine Bestätigung der Sicherung erforderlicher Eigenmittel nachzuweisen.
Wo erhalten Sie weitere Informationen zum Verfahren und Antragstellung?
LAG-Regionalmanagement, 03238 Finsterwalde, Grenzstr. 33, E-Mail: info@lag-elbe-elster.de
Sven Guntermann I Thomas Wude
Tel. 03531 797089 I 0173.6147540

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Uebigau-Wahrenbrück
Mi, 27. September 2017

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