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Gerichte suchen Schöffen - Fristverlängerung bis 19.03.18

Im ersten Halbjahr 2018 sind bundesweit die Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 zu wählen. Gesucht werden in unserem Stadtgebiet 2 Schöffen, die am Amtsgericht Bad Liebenwerda und Landgericht Cottbus als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Die Stadtverordnetenversammlung schlägt die Kandidaten dem Schöffenwahlausschuss

beim Amtsgericht vor, der in der zweiten Jahreshälfte aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen wählen wird. Die Vorschlagsliste muss allerdings die doppelte Anzahl der Personen, mithin 4 Personen enthalten.

Gesucht werden Bewerber/innen, die in der Stadt Uebigau-Wahrenbrück wohnen und am 01.01.2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige.

Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.

Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Polizeibeamte, Bewährungshelfer usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Neben diesen formalen Kriterien sollen die Bewerber aber vor allem bestimmte Grundfähigkeiten mitbringen, die notwendig dazu gehören, wenn man über andere Menschen qualifiziert urteilen soll. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung. Die Schöffen erhalten eine Entschädigung für Zeitversäumnis, Fahrtkosten und Aufwand.


Wer Interesse an der Ausübung dieses Amtes hat, kann sich für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen bis zum 28.02.2018, Fristverlängerung bis 19.03.18, da sich nur 2 Kandidaten gemeldet haben, aber 4 benötigt werden, beim Hauptamt der Stadtverwaltung Uebigau-Wahrenbrück, Besucheranschrift: Wahrenbrück, Uebigauer Str. 30 (Tel.035341/616-14) bewerben.

Er erhält dann ein Formular bzw. zugesandt, in das die notwendigen Daten einzutragen sind. Das Formular kann auch von der Internetseite der Seite der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen www.schoeffen.de heruntergeladen werden. Weitere Informationen finden Sie auch unter http://www.schoeffen-bb.de.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Uebigau-Wahrenbrück
Mo, 05. März 2018

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