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Neuer Online-Service „MAERKER“ für die Stadt Uebigau-Wahrenbrück

Online-Service „MAERKER“

Wer kennt es nicht: Eine defekte Straßenlaterne vor der eigenen Haustür, das Loch im Fußweg oder die wilde Müllkippe im Wäldchen... Mit dem neuen Online-Service MAERKER haben die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Uebigau-Wahrenbrück ab sofort die Möglichkeit, selbst etwas für den Wohlfühlfaktor in unserem Stadtgebiet zu tun, indem Sie Missstände dokumentieren und an die Stadtverwaltung, auch mit Foto, weiterleiten. So können Sie schnell und unkompliziert mitteilen, wo Sie Probleme oder Mängel in der Infrastruktur unseres Stadtgebietes entdeckt haben.


Unser MAERKER Serviceversprechen lautet:

1.) Meldungen, welche bis 14.00 Uhr Online eingestellt werden, erscheinen spätestens am ersten folgenden Arbeitstag um 18.00 Uhr öffentlich sichtbar im Portal.

2.) Zulässige Bürgerhinweise werden nicht gefiltert.

3.) Wir verpflichten uns innerhalb von drei Arbeitstagen eine verbindliche Antwort zu veröffentlichen.

4.) Die Umsetzung erfolgt innerhalb der Terminstellung.

5.) Sofern die Stadtverwaltung nicht zuständig ist, wird die Mitteilung innerhalb von drei Arbeitstagen an die zuständige Behörde oder Dritte weitergeleitet.

6.) Jeder Bürger, der seine E-Mail-Adresse hinterlässt, erhält eine Antwort und wird über weitere Änderungen (Status) informiert.


Mit MAERKER gehen wir transparent und nachvollziehbar neue Wege der Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern in unserer Stadt. Informationen zu Ordnungsangelegenheiten können zielgerichtet beantwortet und Probleme so noch schneller und unkomplizierter beseitigt werden. Der Dialog wird aktiver und fördert das Vertrauen auf beiden Seiten. Mit der elektronischen Bürgerbeteiligung nutzen wir die heutigen technischen Möglichkeiten und verstehen so unseren Auftrag als moderner Dienstleister.

Unser MAERKER-Portal erreichen Sie unter http://maerker.uewa.de sowie auch über unsere städtische Smartphone-App.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Uebigau-Wahrenbrück
Mo, 30. Juni 2014

Bild zur Meldung

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