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Informationen der Stadtkasse

Die Stadtkasse macht darauf aufmerksam, dass die Abgaben für das Steuerjahr 2016 an folgenden Terminen zur Zahlung fällig werden:

 

15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.

 

Für alle Steuern und Abgaben gelten die zuletzt ergangenen Bescheide.

Neue Bescheide werden grundsätzlich nur bei einer Änderung der Berechnungs- und Bemessungsgrundlage erstellt. Soweit der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung vorliegt, werden die fälligen Steuern und Abgaben von den jeweiligen Bank- bzw. Girokonten abgebucht. Bei Überweisungen geben Sie bitte die Personenkontonummer des Steuer-

kontos an.

Um Mahnungen und die dadurch entstehenden Gebühren in Höhe von 5,00 Euro zu vermeiden, bitten wir darum, die festgesetzten Zahlungstermine einzuhalten, und weisen darauf hin, dass wir ab Mai 2016 aus Kostengründen auf den Versand von Zahlungserinnerungen verzichten werden.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Uebigau-Wahrenbrück
Do, 11. Februar 2016

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