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Landkreis Elbe-Elster: Aufhebung der generellen Pflicht zur Aufstallung von Geflügel

Beibehaltung weiterer Maßnahmen zum Schutz gegen die aviäre Influenza

 

 

Amtstierärztin Ilona Schrumpf gibt mit der 1. Änderung der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 25. November 2016 Entwarnung für den Landkreis Elbe-Elster

Basierend auf dem Erlass des Ministeriums der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz vom 20.03.2017 wurde vom Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft des Landkreises Elbe-Elster die Tierseuchenallgemeinverfügung vom 26. November 2016 dahingehend geändert, dass die generelle Stallpflicht im Landkreis aufgehoben wurde. Dieser Schritt erfolgte nach der Einschätzung der momentanen stabilisierten Seuchenlage risikoorientiert. Nach Bewertung des Amtes, so Amtstierärztin Ilona Schrumpf, besteht im Landkreis Elbe-Elster derzeit nur ein geringes Restrisiko für einen Eintrag des Virus in Hausgeflügelbestände. Somit kann Geflügel wieder im Freiland bzw. mit Auslauf gehalten werden. Es wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Verbote für Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art mit lebendem Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln weiterhin gelten, da hierbei mit einem erhöhten Verbreitungsrisiko des Geflügelpestvirus gerechnet werden muss.

Dennoch ist nach wie vor eine erhöhte Wachsamkeit geboten; daher wird ergänzend nochmals daran erinnert, dass

  • jeder, der Geflügel hält oder halten will, dies dem Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft gemäß Viehverkehrsverordnung anzuzeigen hat.
  • die erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen und die Dokumentationsverpflichtungen in auch kleinen (Hobby-)Geflügelhaltungen gemäß der Verordnung über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen vom 18. November 2016 vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft nach wie vor einzuhalten sind.
  • alle verendet aufgefundenen Wildvögel dem Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft zu melden bzw. zur Untersuchung zu übergeben sind.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Uebigau-Wahrenbrück
Di, 21. März 2017

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