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Das Ordnungsamt informiert:

Werte Bürgerinnen und Bürger,

nun kommt die Zeit, in der Sie ihre Gärten für die neue Saison
vorbereiten. Hierbei werden insbesondere Bäume und
Sträucher verschnitten, wobei Holzverschnitt anfallen wird.
Dieser kann bei Kleinstmengen kompostiert, zu einem
Entsorger transportiert oder unter Einhaltung bestimmten
Voraussetzungen verbrannt werden. Ich möchte speziell darauf
hinweisen, dass bei der Verbrennung im Freien darauf zu
achten ist, dass ausschließlich trockenes und naturbelassenes
Holz verwendet werden darf und die Obergrenze für
Höhe und Durchmesser des Brennstoffhaufens einen Meter
beträgt. Sobald sich jedoch die Nachbarschaft durch
dieses Feuer belästigt fühlt (auch wenn alle Verhaltensrichtlinien
eingehalten werden) ist es unverzüglich zu löschen! Das Recht auf Verbrennung endet, wenn in das Recht (Belästigung) eines Mitbürgers eingegriffen wird.
Hinweise, in denen Bürgerinnen und Bürger bereits die Information erhalten haben, größere Feuer können bei der Stadtverwaltung per Antrag genehmigt werden, treffen nicht mehr zu. Die Stadtverwaltung Uebigau-Wahrenbrück genehmigt ausschließlich „Traditionsfeuer“, die durch die Ortsteile selbst, durch Institutionen,
wie die Kirche oder ortsansässige Vereine, für die Allgemeinheit durchgeführt werden, dies jedoch ausschließlich für Oster-,
Martins-, oder Johannifeuer. Private Feuer werden, seitdem
das Landesimmissionsschutzgesetz gelockert wurde
(private Bürger können nunmehr ganzjährig ein Feuer mit
dem Durchmesser 1 x 1 x 1 m durchführen), nicht mehr von
der Stadtverwaltung Uebigau-Wahrenbrück genehmigt.
 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Uebigau-Wahrenbrück
Di, 11. April 2017

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