Allgemeines Ordnungsrecht
Kurzinformationen
- Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten / Ordnungswidrigkeitsangelegenheiten
- Hundeangelegenheiten
Rechtsgrundlagen
- Ordnungsbehördengesetz (OBG)
- Brandenburgisches Polizeigesetz (BbgPolG)
- (Satzungen der Gemeinde)
Notwendige Unterlagen
Stadt Uebigau-Wahrenbrück, Ordnungsamt, Markt 11, 04938 Uebigau
Anzeige einer öffentlichen oder privaten Veranstaltung
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach den Bestimmungen des Landesimmissionsschutzgesetzes
Angaben zur verantwortlichen Person für die Durchführung der Veranstaltung (Veranstalter) = für die Einhaltung der Auflagen aus der beantragten Ausnahmegenehmigung straf- uns haftungsrechtlich verantwortlich
Name, Vorname: (Name der juristischen Person, Name des Vereins) |
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Geburtsdatum:
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Straße / Hausnummer:
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PLZ, Ort:
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Telefon / Fax: (bitte unbedingt eine Handy-Nr. angeben, unter der der Veranstaltungsleiter während der Veranstaltung erreichbar ist) |
Handy-Nr. |
Angaben zum Ablauf der Veranstaltung
Datum
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Genaue Ortsangabe
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Uhrzeit
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von: ……………. Uhr bis ……………Uhr |
Art / Anlass (z.B. Tanz, Konzert, Geburtstag, Vereinsfest, Dorffest, private Feier u.ä.) |
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Wird Eintrittsgeld erhoben?
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kein Eintrittsgeld EUR …………pro Person |
Werden Speisen und Getränke verkauft? |
Ja Nein |
Lärmquellen (Beschreibung hinsichtlich Art, Dauer u. Ausmaß der zu erwartenden Lärmstörung am Störort und bei den nächstgelegenen Nachbarn)
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z.B. Leistung der Lautsprecher, erwartete Teilnehmerzahl, Auf- und Abbau von Bühne und Zuschauerbereich, Zeiten für den An und Ablieferverkehr
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Angaben zur Geräuschentwicklung (z.B. Liveband, Orchester u.a. Geräte mit Geräuschimmissionen) |
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Beschreibung der beabsichtigten Lärmschutzmaßnahmen |
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Bühnenaufbau geplant? |
Nein Ja (wenn ja, bitte stets einen Lageplan beifügen) |
Gewerbliches Vorhaben öffentliche Veranstaltung
Sonstige Veranstaltung geschlossene/interne Veranstaltung
Art der Veranstaltung
im Freien/Festzelt in geschloss. Räumen
Konzerte od. ähnl. Veranstaltungen
Veranstaltungen in Gaststätten
Veranstaltungen auf priv. Grundstück
Gewerbliche Werbeveranstaltungen
Sportveranstaltungen
Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach:
§ 10 Abs. 3 LImschG (Schutz der Nachtruhe ab 22:00 Uhr)
Begründung: (Darlegung, worin das überwiegende Interesse des Antragstellers zu sehen ist
gegenüber dem Anspruch unbeteiligter Dritter auf Einhaltung der Nachtruhe.)
Hinweis: Ohne ausreichende Begründung kann der Antrag nicht geprüft und somit auch nicht genehmigt werden!
Mir ist bekannt, dass die Bearbeitung des Antrages gebührenpflichtig ist.
Wird Gebührenbefreiung beantragt? Nein
Ja, Nachweis der Voraussetzung ist beigefügt
Begründung der Gebührenbefreiung:
Ich habe zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der Antragsprüfung weiter notwendige Unterlagen nachgefordert werden können und dass eine Kopie der Ausnahmezulassung an die Polizei sowie ggf. an das Landesumweltamt weitergeleitet wird.
Datum Unterschrift
Ansprechpartner
Hauptamt
Kirsten Winzer-Kircheis
Heinrich-Zille-Str. 9a (035365) 41134
(035365) 89140
Frau Simone Müller
Heinrich-Zille-Straße 9a (035365) 411-32