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Personalausweis, Verlust


Kurzinformationen

Der Inhaber eines Personalausweises oder eines vorläufigen Personalausweises ist verpflichtet,

  • den Verlust seines Personalausweises unverzüglich der zuständigen Personalausweisbehörde anzuzeigen,
  • seinen wiederaufgefundenen ungültigen Personalausweis unverzüglich bei der zuständigen Personalausweisbehörde abzugeben,
  • seinen wiederaufgefundenen gültigen Personalausweis unverzüglich bei der zuständigen Personalausweisbehörde abzugeben, wenn ihm ein neuer Personalausweis ausgestellt worden ist.

Ansprechpartner


Hauptamt

Marlis Frohberg
Markt 11
Telefon (035365) 89118
Telefax (035365) 89140
E-Mail

Frau Nicole Bloedow
Markt 11
Telefon (035365) 891-18
E-Mail

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