Reisepass, Namensänderung
Kurzinformationen
Nach einer Namensänderung durch Heirat oder Scheidung oder aus sonstigen Gründen müssen Sie sich bei Ihrer Gemeinde einen neuen Reisepass ausstellen lassen, da dieser durch die unzutreffende Eintragung (falsche Namensangabe) ungültig geworden ist.
Wenn Sie weiterhin einen Reisepass benötigen, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.
Ansprechpartner
Hauptamt
Frau Katja Wegeleben (035341) 155-121
Marlis Frohberg
Markt 11
(035365) 89118
Erika Schenke
Markt 11
(035365) 89137