Reisepass, Namensänderung
Kurzinformationen
Nach einer Namensänderung durch Heirat oder Scheidung oder aus sonstigen Gründen müssen Sie sich bei Ihrer Gemeinde einen neuen Reisepass ausstellen lassen, da dieser durch die unzutreffende Eintragung (falsche Namensangabe) ungültig geworden ist.
Wenn Sie weiterhin einen Reisepass benötigen, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.
Ansprechpartner
Hauptamt
Marlis Frohberg
Markt 11 (035365) 89118
(035365) 89140
Nicole Bloedow
Zimmer 1
Markt 11 (035365) 891-37
(035365) 891-40