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Reisepass, Namensänderung


Kurzinformationen

Nach einer Namensänderung durch Heirat oder Scheidung oder aus sonstigen Gründen müssen Sie sich bei Ihrer Gemeinde einen neuen Reisepass ausstellen lassen, da dieser durch die unzutreffende Eintragung (falsche Namensangabe) ungültig geworden ist.

Wenn Sie weiterhin einen Reisepass benötigen, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.


Ansprechpartner


Hauptamt

Marlis Frohberg
Markt 11
Telefon (035365) 89118
Telefax (035365) 89140
E-Mail

Nicole Bloedow
Zimmer 1
Markt 11
Telefon (035365) 891-37
Telefax (035365) 891-40
E-Mail

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