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Der Passinhaber ist verpflichtet, den Verlust und das Wiederauffinden eines in Verlust geratenen Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses der Passbehörde, in deren Zuständigkeit er meldebehördlich registriert ist, unverzüglich anzuzeigen.
Marlis Frohberg
Markt 11 (035365) 89118
(035365) 89140
Nicole Bloedow
Zimmer 1
Markt 11 (035365) 891-37
(035365) 891-40