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Hauptamt

Feuerwehrzufahrt, kennzeichnen


Beschreibung

Feuerwehrzufahrten (nach DIN 14090) sind befestigte Flächen auf dem Grundstück, die mit der öffentlichen Verkehrsfläche direkt in Verbindung stehen. Sie können auch überbaut sein.
Wesentlich für die Benutzbarkeit der Zufahrt ist das Freihalten von parkenden Kraftfahrzeugen. Feuerwehrzufahrten sind amtlich zu kennzeichnen.
Nach § 12 Abs. 1 Nr. 8 StVO ist das Halten vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten unzulässig. Auch vor oder auf Hydranten besteht Halteverbot!


Rechtsgrundlagen

Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz- BbgBKG)


Ansprechpartner

Kirsten Winzer-Kircheis
Heinrich-Zille-Str. 9a
Telefon (035365) 41134
Telefax (035365) 89140

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