Beschwerde, führen
Kurzinformationen
- Anzeigenannahme wegen der illegalen Ablagerung/Entsorgung von Abfällen außerhalb zugelassener Anlagen (Abfallentsorgungsanlagen) auf öffentlichen und privaten Flächen.
- Anzeigenannahme wegen des Verstoßes gegen das Altfahrzeuggesetz i. V. m. der Altfahrzeugverordnung, d. h. Verstoß gegen die Andienungspflicht, sein Altfahrzeug einem anerkannten Verwertungs- und Demontagebetrieb zu überlassen.
- Bearbeitung aller eingehenden Anzeigen in Bezug auf den Verstoß zum Einen gegen das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz i. V. m. dem Brandenburgische Abfallgesetz und zum Anderen gegen das Altfahrzeuggesetz i. V. m. der Altfahrzeugverordnung
- Entsprechend der Anzeigen wird je nach Sach- und Rechtslage ein Verwaltungs- und/oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Rechtsgrundlagen
- Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Abfall- und Bodenschutzrechts (Abfall- und Bodenschutz-Zuständigkeitsverordnung) vom 29. September 2004 (AbfBodZV)
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2705) (KrW-/AbfG )
- Brandenburgisches Abfallgesetz (BbgAbfG)
- Gesetz über die Entsorgung von Altfahrzeugen (Altfahrzeug-Gesetz) vom 21. Juni 2002 (BGBl. I. Nr. 41. S. 2199) (AltfahrzeugG)
- Verordnung über die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen (AltfahrzeugV)
Notwendige Unterlagen
- genaue Benennung des Tattags, der Tatzeit, was abgelagert wurde, Personenbeschreibung (Alter, weiblich oder männlich), wenn möglich ein Beweisfoto fertigen
- wurde der Abfall aus einem Fahrzeug abgeladen, sind das Kennzeichen, die Farbe und der Fahrzeugtyp zu benennen, die Personenbeschreibung ist von Bedeutung
Ansprechpartner
Hauptamt
Kirsten Winzer-Kircheis
Heinrich-Zille-Str. 9a (035365) 41134
(035365) 89140
Frau Iris Stiewe
Markt 3 (035365) 411-27
Frau Simone Müller
Heinrich-Zille-Straße 9a (035365) 411-32