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Steuern /Kämmerei

Halterauskunft, beantragen


Kurzinformationen

Wer einen oder mehrere Hunde hält ist verpflichtet, der Gemeinde die zur Besteuerung der Hundehaltung erforderlichen Auskünfte wahrheitsgemäß zu erteilen. Soweit dies keinen Erfolg verspricht, sind auch andere Personen, insbesondere Grundstückseigentümer, Mieter oder Pächter verpflichtet, der Gemeinde auf Nachfrage über die auf dem Grundstück, im Haushalt, Betrieb, Institution oder Organisation gehaltenen Hunde und deren Halter Auskunft zu erteilen.


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Bettina Rappsilber
Markt 18
Telefon (035341) 4717-233
Telefax (035341) 155-420

Diana Fischer
Markt 18
Telefon (035341) 4717-227
Telefax (035341) 155-420

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