Lärmschutz, Genehmigung zur Nutzung von Tonträgern für Veranstaltungen im Freien beantragen
Kurzinformationen
Siehe dazu Ausnahmegenehmigung zur Nachtruhe beantragen
Kosten
Tarifstelle 2.4.4 der Gebührenordnung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung (GebO MLUR) für eine Entscheidung
über Ausnahmen vom Verbot der Benutzung von Tongeräten
gem. § 11 Abs. 4 LImschG 10,00 € bis 102,00 €
Ansprechpartner
Hauptamt
Frau Simone Müller
Heinrich-Zille-Straße 9a (035365) 411-32