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Es gilt zwar im Gewerberecht grundsätzlich Gewerbefreiheit, der Gesetzgeber fordert jedoch für besonders sensible Bereiche bestimmte Zulassungsvoraussetzungen. Man unterscheidet hier zwischen
Personen- und raumbezogenen erlaubnispflichtigen Gewerbetätigkeiten
und
nur personenbezogenen erlaubnispflichtigen Gewerbetätigkeiten
Um eine der aufgeführten erlaubnispflichtigen Tätigkeiten beginnen zu dürfen, muss eine Erlaubnis erteilt worden sein.