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Gewerbeaufsicht


Kurzinformationen

Das Aufgabenfeld umfasst die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit sowie den Schutz anderer Personengruppen, wie z. B. Verbrauchern und Patienten, vor den von gefährlichen Tätigkeiten und unsicheren technischen Produkten ausgehenden Gefahren.


Beschreibung

Die Kernaufgabe in den Regionalbereichen besteht darin, im Rahmen der durch Gesetze und Verordnungen begründeten Zuständigkeiten erforderliche Genehmigungen und Erlaubnisse zu erteilen, die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften in den Betrieben und an Arbeitsplätzen außerhalb von Betrieben zu überwachen, unsichere technische Produkte vom Markt zu nehmen sowie Arbeitgeber, Beschäftigte, Hersteller und Verbraucher über ihre Pflichten und Rechte zu beraten.

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