Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 

Bauverwaltung

Werbeanlagen, genehmigungsfreie


Kurzinformationen

Werbeanlagen sind genehmigungsfrei

  • bei nichtamtlichen Hinweisschildern an Verkehrsstraßen und Wegabzweigungen, deren Aufstellung durch die zuständige Straßenbehörde gestattet ist
  • bei max. 2,5 m² Ansichtsfläche
  • bei Anpreisung von Waren oder Dienstleistungen
  • bei Anbringung an der Gewerbeniederlassung, an der die Waren verkauft oder die Dienstleistungen erbracht werden

Beschreibung

Bauvorlagen sind gemäß § 14 der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung erforderlich. Die Bauzeichnungen müssen insbesondere enthalten:

  • Ausführung der geplanten Werbeanlagen
  • farbgetreue Wiedergabe aller sichtbaren Teile der geplanten Werbeanlage
  • Darstellung der geplanten Werbeanlage in Verbindung mit der baulichen Anlage, vor der oder in deren Nähe sie aufgestellt oder errichtet oder an der sie angebracht werden soll

Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Bauantrag
  • Bauvorlagen

Ansprechpartner

Angela Reiniger
Markt 11
Telefon (035365) 89128
Telefax (035365) 89140

Beate Dunkel
Markt 11
Telefon (035365) 89129
Telefax (035365) 89140

Kathrin Matschke
Heinrich-Zille-Str. 9a
Telefon (035365) 411-92

logo erl

 

maerker

 

energiekommune

 

regionale Energieflaechenpolitik

 

ee tours

 

abc elbe

 

deutschland land der ideen

 

innovative Energieregion lausitz