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Steuern /Kämmerei

Umlage zu Wasser- und Bodenverbänden


Kurzinformationen

Die Stadt Uebigau-Wahrenbrück erhebt von den Eigentümern bzw. Erbbauberechtigten aller im Verbandsgebiet liegenden Flächen außer den Eigentumsflächen von Bund, Land und Kreis kalenderjährlich eine Umlage der von ihr an die Gewässerverbände zu leistenden Beiträge.


Beschreibung

Die Stadt Uebigau-Wahrenbrück ist aufgrund § 2 des Gesetzes über die Bildung der Gewässerunterhaltungsverbände (GUVG) für die Flächen in ihrem Gemeindegebiet, die nicht dem Bund, dem Land und sonstigen Gebietskörperschaften gehören, gesetzliches Pflichtmitglied der Gewässerverbände "Kremitz-Neugraben" und "Kleine Elster-Pulsnitz".
Den Verbänden obliegt innerhalb ihres Verbandsgebietes gem. § 79 Abs. 1 Nr. 2 BbgWG i.V.m. § 39 und 40 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz-WHG) die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung.
Zum Gewässerunterhaltungsverband „Kremitz-Neugraben“ gehören die Stadtteile Bahnsdorf, Beiersdorf, Beutersitz, Bomsdorf, Bönitz, Domsdorf, Drasdo, Kauxdorf, Langennaundorf, Marxdorf, München, Neudeck, Saxdorf, Uebigau, Wahrenbrück, Wiederau, Wildgrube und
Zinsdorf.
Zum Gewässerverband „Kleine Elster-Pulsnitz“ gehören die Stadtteile Prestewitz, Rothstein und Winkel.


Rechtsgrundlagen


Gebühren

  • Gewässerverband "Kremitz-Neugraben" 8,84 € je Hektar,
  • Gewässerverband "Kleine Elster-Pulsnitz" 7,50 € je Hektar

pro Kalenderjahr

 

vgl. § 5 Satzung über die Umlage der Verbandslasten des Gewässerunterhaltungsverbandes „Kremitz-Neugraben“ und des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“.


Ansprechpartner

Diana Fischer
Markt 18
Telefon (035341) 4717-227
Telefax (035341) 155-420

Bettina Rappsilber
Markt 18
Telefon (035341) 4717-233
Telefax (035341) 155-420

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