Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 

Bauverwaltung

Grundstücksangelegenheiten


Kurzinformationen

Die Gemeinde tätigt Grundstücksan- und Verkäufe zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben. Interessenten können z.B. Baugrundstücke, Gewerbegrundstücke und Investorengrundstücke erwerben aber auch Kleingärten und landwirtschaftliche Flächen pachten. Darüber hinaus werden durch Bodenordnung auch neue Bau- und Gewerbegrundstücke geschaffen. Außerdem werden Genehmigungen und Auskünfte erteilt.


Beschreibung

  • Entscheidungen über die Ausübung gesetzlicher Vorkaufsrechte nach §§ 24 ff. BauGB, d.h. Ausübung der gemeindlichen Vorkaufsrechte bzw. bei Nichtausübung Erteilung eines Negativzeugnisses
  • Entscheidungen über die Erteilung eines Zeugnisses bzw. einer Genehmigung nach §§ 3 ff. Grundstücksverkehrsgesetz
  • Erteilung der Genehmigung nach § 2 Absatz 1 Grundstücksverkehrsordnung (GVO)
  • Bestellung des gesetzlichen Vertreters bei "herrenlosen" Grundstücken nach § 11 b VermG bzw. Art. 233 § 2 Absatz 3 Satz 1 EGBGB
  • Verwaltung von Grundstücken, die der gesetzlichen Vertretung nach Art. 233 § 2 EGBGB unterliegen
  • Abwicklung von Verfahren nach den Vorschriften des Investitionsvorranggesetzes
  • Abwicklung von Verfahren nach den Vorschriften des Vermögensgesetzes (sog. gütliche Vereinbarungen)
  • Bearbeitung von Anträgen nach § 3 Absatz 5 VermG auf Erteilung eines Negativattestes

Rechtsgrundlagen


Gebühren

Die Gebühren richten sich nach den Vorschriften der Verwaltungsgebührensatzung und der Grundstücksverkehrsordnung des Landes Brandenburg.


Ansprechpartner

Angela Reiniger
Markt 11
Telefon (035365) 89128
Telefax (035365) 89140

Beate Dunkel
Markt 11
Telefon (035365) 89129
Telefax (035365) 89140

Kathrin Matschke
Heinrich-Zille-Str. 9a
Telefon (035365) 411-92

logo erl

 

maerker

 

energiekommune

 

regionale Energieflaechenpolitik

 

ee tours

 

abc elbe

 

deutschland land der ideen

 

innovative Energieregion lausitz