Sportstättennutzung
Kurzinformationen
Zur außerschulischen Nutzung stehen die Sporthallen der Grundschulen in Wahrenbrück und Uebigau zur Verfügung.
Beschreibung
Für jede Nutzung der Sportanlagen wird auf Antrag ein Vertrag abgeschlossen. Dieser kann bis zu einem Schuljahr gültig sein.
Anträge für die neue Hallenbelegung sind bis Ende September eines Jahres zu stellen. Die Nutzung der Sporthallen ist wochentags grundsätzlich von 16.00 Uhr bis 22.00 Uhr möglich.
Rechtsgrundlagen
Fristen
Sondernutzungen (kurzzeitige Nutzung) sind vier Wochen vorher zu beantragen.
Kosten
Die Berechnung der Benutzungsgebühren erfolgt vierteljährlich auf der Grundlage der Satzung .
Ansprechpartner
Hauptamt
Marion Schumann
2. Etage
Markt 11 (035365) 8910