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Hauptamt

Sportstättennutzung


Kurzinformationen

Zur außerschulischen Nutzung stehen die Sporthallen der Grundschulen in Wahrenbrück und Uebigau zur Verfügung.


Beschreibung

Für jede Nutzung der Sportanlagen wird auf Antrag ein Vertrag abgeschlossen. Dieser kann bis zu einem Schuljahr gültig sein.

Anträge für die neue Hallenbelegung sind bis Ende September eines Jahres zu stellen. Die Nutzung der Sporthallen ist wochentags grundsätzlich von 16.00 Uhr bis 22.00 Uhr möglich.

 


Rechtsgrundlagen


Fristen

Sondernutzungen (kurzzeitige Nutzung) sind vier Wochen vorher zu beantragen.


Gebühren

Die Berechnung der Benutzungsgebühren erfolgt vierteljährlich auf der Grundlage der Satzung .


Ansprechpartner

Marion Schumann
2. Etage
Markt 11
Telefon (035365) 8910

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