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Bauverwaltung

Hausnummernvergabe, beantragen


Kurzinformationen

Für jedes Hauptgebäude auf bebauten Flurstücken vergibt das Bauamt eine Hausnummer durch Bescheid, wenn hierfür ein ordnungsrechtlicher Grund besteht.
Gründe sind insbesondere

  • Grundstücksteilungen
  • Beseitigungen von irreführenden Hausnummern aus früheren Zeiten
  • Veränderungen in der Erschließung
  • Veränderungen des Haupteingangs

Hausnummern müssen beleuchtet und von der Straße gut erkennbar sein.


Rechtsgrundlagen

Baugesetzbuch (BauGB)


Ansprechpartner

Angela Reiniger
Markt 11
Telefon (035365) 89128
Telefax (035365) 89140

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