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Kämmerei

Hundesteuer, Ermäßigung beantragen


Kurzinformationen

Steuerermäßigung wird auf Antrag gewährt für:

  • Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden im Außenbereich erforderlich sind, welche mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • Hunde, die unmittelbar für die Ausübung eines Berufs notwendig sind
  • Hunde, die von Personen gehalten werden, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz erhalten
  • Hunde, die nachweislich unmittelbar aus dem Tierheim der Gemeinde aufgenommen wurden

Beschreibung

Voraussetzungen für Steuerermäßigung:

  • Steuerbefreiungen werden nur gewährt, wenn der Hund, für den die Steuervergünstigung in Anspruch genommen wird, für den angegebenen Verwendungszweck (z.B. als Blindenhund, Rettungshund usw.) hinlänglich geeignet ist.
  • Steuerbefreiungen werden nicht gewährt für gefährliche Hunde. Dies gilt nicht für solche Hunde, für die der Hundehalter ein Negativgutachten vorlegen kann.
  • Der Antrag auf Steuerermäßigung ist spätestens zwei Wochen vor Beginn des Kalendermonats, in dem die Steuervergünstigung wirksam werden soll, schriftlich bei der Stadt Uebigau-Wahrenbrück, zu stellen. Bei verspätetem Antrag wird die Steuer für den nach Eingang des Antrages beginnenden Kalendermonats auch dann nach den Steuersätzen erhoben, wenn die Voraussetzungen für die beantragte Steuervergünstigung vorliegen.
  • Über die Steuerbefreiung wird eine Bescheinigung ausgestellt. Diese gilt nur für die Halter, für die sie beantragt und erteilt worden ist.
  • Ein erfolgreicher Antrag ist ein Jahr gültig. Danach muss ein erneuter Antrag gestellt werden.
  • Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung weg, so ist dies innerhalb von 2 Wochen nach dem Wegfall schriftlich anzuzeigen.

Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis
  • Hundesteuermarke
  • ggf. Negativgutachten
  • Formloses Schriftstück, in dem die Antragsstellung begründet wird
  • Bescheinigungen über die Höhe des Einkommens (Rentenbescheid, Arbeitslosengeldbescheid, etc.)
  • evtl. Bescheinigungen über Unterhaltsleistungen
  • Bescheinigung über die Höhe der Miete
  • Nachweis über die Höhe der Heizkosten
  • evtl. Wohngeldbescheid
  • Sozialhilfeempfänger: Zusätzlich Kopie des Sozialhilfebescheids

Ansprechpartner

Bettina Rappsilber
Markt 18
Telefon (035341) 4717-233
Telefax (035341) 155-420

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