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Personalausweis, Namensänderung bei Scheidung

Kurzinformationen

Falls Sie nach der Scheidung Ihren Namen geändert haben, müssen Sie Ihren Personalausweis der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes vorlegen, weil dieser infolge einer unzutreffenden Eintragung (falsche Namensangabe) ungültig geworden ist.

Wenn Sie weiterhin einen Personalausweis benötigen, weil Sie Ihre Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen, auf den richtigen Namen ausgestellten Reisepasses erfüllen, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.

Bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises kann gleichzeitig ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden, der bei der Aushändigung des neuen Personalausweises zurückzugeben ist.

Ansprechpartner

Hauptamt
Marlis Frohberg
Markt 11

Telefon (035365) 89118
Telefax (035365) 89140
Nicole Bloedow
Zimmer 1
Markt 11

Telefon (035365) 891-37
Telefax (035365) 891-40