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Personalausweis, Verlust

Kurzinformationen

Der Inhaber eines Personalausweises oder eines vorläufigen Personalausweises ist verpflichtet,

  • den Verlust seines Personalausweises unverzüglich der zuständigen Personalausweisbehörde anzuzeigen,
  • seinen wiederaufgefundenen ungültigen Personalausweis unverzüglich bei der zuständigen Personalausweisbehörde abzugeben,
  • seinen wiederaufgefundenen gültigen Personalausweis unverzüglich bei der zuständigen Personalausweisbehörde abzugeben, wenn ihm ein neuer Personalausweis ausgestellt worden ist.
Ansprechpartner

Hauptamt
Marlis Frohberg
Markt 11

Telefon (035365) 89118
Telefax (035365) 89140
Frau Nicole Bloedow
Markt 11

Telefon (035365) 891-18