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Beschwerde, führen

Kurzinformationen
  • Anzeigenannahme wegen der illegalen Ablagerung/Entsorgung von Abfällen außerhalb zugelassener Anlagen (Abfallentsorgungsanlagen) auf öffentlichen und privaten Flächen.
  • Anzeigenannahme wegen des Verstoßes gegen das Altfahrzeuggesetz i. V. m. der Altfahrzeugverordnung, d. h. Verstoß gegen die Andienungspflicht, sein Altfahrzeug einem anerkannten Verwertungs- und Demontagebetrieb zu überlassen.
  • Bearbeitung aller eingehenden Anzeigen in Bezug auf den Verstoß zum Einen gegen das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz i. V. m. dem Brandenburgische Abfallgesetz und zum Anderen gegen das Altfahrzeuggesetz i. V. m. der Altfahrzeugverordnung
  • Entsprechend der Anzeigen wird je nach Sach- und Rechtslage ein Verwaltungs- und/oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen
  • genaue Benennung des Tattags, der Tatzeit, was abgelagert wurde, Personenbeschreibung (Alter, weiblich oder männlich), wenn möglich ein Beweisfoto fertigen
  • wurde der Abfall aus einem Fahrzeug abgeladen, sind das Kennzeichen, die Farbe und der Fahrzeugtyp zu benennen, die Personenbeschreibung ist von Bedeutung
Ansprechpartner

Hauptamt
Kirsten Winzer-Kircheis
Heinrich-Zille-Str. 9a

Telefon (035365) 41134
Telefax (035365) 89140
Frau Iris Stiewe
Markt 3

Telefon (035365) 411-27
Frau Simone Müller
Heinrich-Zille-Straße 9a

Telefon (035365) 411-32