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Bodenverunreinigung, anzeigen

Kurzinformationen

Wer unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten Stoffe in den Boden einbringt, eindringen läßt oder freisetzt und diesen dadurch

  1. in einer Weise, die geeignet ist, die Gesundheit eines anderen, Tiere, Pflanzen oder andere Sachen von bedeutendem Wert oder ein Gewässer zu schädigen, oder
  2. in bedeutendem Umfang

verunreinigt oder sonst nachteilig verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Der Versuch ist strafbar.

Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

(§324a Strafgesetzbuch)

Beschreibung

Bodenschutz beinhaltet:

  • Schutz und Wiederherstellung der Bodenfunktionen
  • Abwehr von schädlichen Bodenveränderungen
  • Sanierung von Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachter Gewässerverunreinigungen
  • Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden
  • Vermeidung von Beeinträchtigungen sowohl der natürlichen als auch der natur- und kulturgeschichtlichen Bodenfunktionen
  • Erfassung von schädlichen Bodenveränderungen und Verdachtsflächen im Bodeninformationssystem
  • Einzelfallbezogene fachtechnische Bearbeitung und Beratung
  • Prüfungen zu Planungen, Gutachten, Fördermittelanträgen
  • Gefahrenbeurteilung
  • Bewertung und Begleitung von Sanierungsuntersuchungen/Sanierungen
  • Betreuung von Überwachungsmaßnahmen/Monitoring
  • Entscheidungen zu Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden
Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen
  • Genaue Angaben, wo die Verunreinigung eingetreten ist
  • Eigentümer/ Besitzer der Fläche
  • Verursacher,
  • welcher Stoff ist ausgelaufen und wieviel
  • Umfeldbeschreibung
Ansprechpartner

Hauptamt
Kirsten Winzer-Kircheis
Heinrich-Zille-Str. 9a

Telefon (035365) 41134
Telefax (035365) 89140
Frau Simone Müller
Heinrich-Zille-Straße 9a

Telefon (035365) 411-32