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Halterauskunft, beantragen

Kurzinformationen

Wer einen oder mehrere Hunde hält ist verpflichtet, der Gemeinde die zur Besteuerung der Hundehaltung erforderlichen Auskünfte wahrheitsgemäß zu erteilen. Soweit dies keinen Erfolg verspricht, sind auch andere Personen, insbesondere Grundstückseigentümer, Mieter oder Pächter verpflichtet, der Gemeinde auf Nachfrage über die auf dem Grundstück, im Haushalt, Betrieb, Institution oder Organisation gehaltenen Hunde und deren Halter Auskunft zu erteilen.

Rechtsgrundlagen
Satzung der Stadt Uebigau-Wahrenbrück über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)

Ansprechpartner

Steuern /Kämmerei
Bettina Rappsilber
Markt 18

Telefon (035341) 4717-233
Telefax (035341) 155-420
Diana Fischer
Markt 18

Telefon (035341) 4717-227
Telefax (035341) 155-420