Hundehaltung

Kurzinformationen

Das Ordnungsamt überwacht die Hundehalter nach der Hundehalterverordnung, stellt fest, welche Hunde als gefährlich gelten, betreibt Erlaubnis- und Untersagungsverfahren, sorgt für die Kennzeichnung von bestimmten Hunden, setzt Leinenzwänge nach der Hundehalterverordnung fest. Es verfolgt auch Verstöße gegen die einschlägigen Vorschriften der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit der Gemeinde, z.B. wegen der Verunreinigung von öffentlichen Anlagen und Verkehrsfläche durch Hunde.

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen
  • für Negativzeugnis (Nachweis, dass der Hund trotz Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse oder Gruppe nicht gefährlich ist): Angaben zum Hund (u.a. Mikrochip-Transponder-Nachweis), Negativgutachten eines Sachverständigen, Führungszeugnis
  • für Erlaubnis nach § 10 HundehV: Angaben zum Hund (u.a. Mikrochip-Transponder-Nachweis), Führungszeugnis, Sachkundenachweis, Versicherungsnachweis
  • für Anzeige von Hunden, die mind. 20 kg wiegen oder 40 cm Widerristhöhe aufweisen: Angaben zum Hund (u.a. Mikrochip-Transponder-Nachweis), Führungszeugnis
Kosten

Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern (GebOMI)

Ansprechpartner

Bürgerbüro/ Einwohnermeldeamt
Frau Simone Müller
Heinrich-Zille-Straße 9a

Telefon (035365) 411-32
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis über das Halten und Führen von Hunden
Antrag auf Erteilung eines Negativzeugnisses
Anzeige der Hundehaltung und Kennzeichnung
Erklärung der Zuverlässigkeit