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Lärmschutz, Genehmigung zur Nutzung von Tonträgern für Veranstaltungen im Freien beantragen

Kurzinformationen

Siehe dazu Ausnahmegenehmigung zur Nachtruhe beantragen

Kosten

Tarifstelle 2.4.4 der Gebührenordnung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung (GebO MLUR) für eine Entscheidung

über Ausnahmen vom Verbot der Benutzung von Tongeräten

gem. § 11 Abs. 4 LImschG 10,00 € bis 102,00 €

Ansprechpartner

Hauptamt
Frau Simone Müller
Heinrich-Zille-Straße 9a

Telefon (035365) 411-32