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Lagerfeuer, beantragen

Kurzinformationen

Voraussetzungen

  • Erlaubnis des Grundstückseigentümers
  • bei kommunalen Flächen des Immobilienamtes
  • Der Antragsteller bzw. Verantwortliche (wenn nicht identisch mit Antragsteller) müssen aus dem Antrag erkennbar sein.
Rechtsgrundlagen
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

Notwendige Unterlagen
  • Name und Anschrift des Antragstellers sowie der verantwortlichen Person vor Ort (sowie möglichst auch dessen Handy-Nummer)
  • Tag, Uhrzeit und Dauer des Feuers
  • Genaue Ortsangabe
  • Anlass des Feuers (z.B. gemeinschaftliches Ereignis)
  • Ggf. die Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers
Fristen

14 Tage

Kosten

10,00€

Ansprechpartner

Hauptamt
Frau Simone Müller
Heinrich-Zille-Straße 9a

Telefon (035365) 411-32