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Sammlung, beantragen

Kurzinformationen

Wer eine Sammlung von Geld- oder Sachspenden oder Spenden geldwerter Leistungen durch unmittelbares Einwirken von Person zu Person auf Straßen oder Plätzen, in Gastwirtschaften, Schankwirtschaften oder in anderen jedermann zugänglichen Räumen (Straßensammlungen), von Haus zu Haus, insbesondere durch Vorlage von Sammellisten (Haussammlungen), veranstalten will, bedarf hierzu der Erlaubnis.

Beschreibung

eine Sammlung wird in der Regel erteilt, wenn

  • keine Gefahr besteht, dass durch die Verwendung des Sammelertrages Recht und Ordnung verletzt werden
  • eine zweckentsprechende Verwendung des Sammlungsertrages gewährleistet ist
  • die zu erwartenden Unkosten nicht in einem Missverhältnis zum Reinertrag der Sammlung stehen
  • keine Belästigung der Öffentlichkeit durch mehrere gleichzeitig durchgeführten Sammlungen zu befürchten ist
Rechtsgrundlagen

§287 Strafgesetzbuch (StGB)

Notwendige Unterlagen

Die Erlaubnis wird auf Antrag erteilt, in diesem Antrag ist insbesondere

  • der Sammlungszweck,
  • das Sammlungsgebiet,
  • der Zeitraum und
  • die Art der Sammlung anzugeben.
Ansprechpartner

Hauptamt
Frau Simone Müller
Heinrich-Zille-Straße 9a

Telefon (035365) 411-32