Veranstaltung

Kurzinformationen

Das Recht, sich unter freiem Himmel oder in geschlossenen Räumen öffentlich zu versammeln, steht unter dem Schutz des Art. 8 GG. Versammlungen unter freiem Himmel sind 48 Stunden vorher der Polizei anzuzeigen, damit diese die nötigen Vorkehrungen zum Schutz der Versammlungsteilnehmer, aber auch der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (z.B. der Verkehrsteilnehmer) treffen kann. Der Veranstalter muss klar erkennbar sein.

Rechtsgrundlagen
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Sondernutzung für öffentliche Straßen, Wege und Plätze

Notwendige Unterlagen

formloser Antrag mit folgende Angaben:

  • Ansprechpartner (eine verantwortliche Person mit Anschrift, Telefon)
  • Art der Veranstaltung
  • Tag und Ort der Veranstaltung
  • Voraussichtliche Dauer der Veranstaltung
  • Datum der Antragstellung, Unterschrift
Fristen

Anmeldung 48 Stunden vorher