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Werbeanlagen, genehmigungsfreie

Kurzinformationen

Werbeanlagen sind genehmigungsfrei

  • bei nichtamtlichen Hinweisschildern an Verkehrsstraßen und Wegabzweigungen, deren Aufstellung durch die zuständige Straßenbehörde gestattet ist
  • bei max. 2,5 m² Ansichtsfläche
  • bei Anpreisung von Waren oder Dienstleistungen
  • bei Anbringung an der Gewerbeniederlassung, an der die Waren verkauft oder die Dienstleistungen erbracht werden
Beschreibung

Bauvorlagen sind gemäß § 14 der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung erforderlich. Die Bauzeichnungen müssen insbesondere enthalten:

  • Ausführung der geplanten Werbeanlagen
  • farbgetreue Wiedergabe aller sichtbaren Teile der geplanten Werbeanlage
  • Darstellung der geplanten Werbeanlage in Verbindung mit der baulichen Anlage, vor der oder in deren Nähe sie aufgestellt oder errichtet oder an der sie angebracht werden soll
Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen
  • Bauantrag
  • Bauvorlagen
Ansprechpartner

Bauverwaltung
Angela Reiniger
Markt 11

Telefon (035365) 89128
Telefax (035365) 89140
Beate Dunkel
Markt 11

Telefon (035365) 89129
Telefax (035365) 89140
Kathrin Matschke
Heinrich-Zille-Str. 9a

Telefon (035365) 411-92