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Werbeanlagen, genehmigungsfreie
Kurzinformationen
Werbeanlagen sind genehmigungsfrei
- bei nichtamtlichen Hinweisschildern an Verkehrsstraßen und Wegabzweigungen, deren Aufstellung durch die zuständige Straßenbehörde gestattet ist
- bei max. 2,5 m² Ansichtsfläche
- bei Anpreisung von Waren oder Dienstleistungen
- bei Anbringung an der Gewerbeniederlassung, an der die Waren verkauft oder die Dienstleistungen erbracht werden
Beschreibung
Bauvorlagen sind gemäß § 14 der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung erforderlich. Die Bauzeichnungen müssen insbesondere enthalten:
- Ausführung der geplanten Werbeanlagen
- farbgetreue Wiedergabe aller sichtbaren Teile der geplanten Werbeanlage
- Darstellung der geplanten Werbeanlage in Verbindung mit der baulichen Anlage, vor der oder in deren Nähe sie aufgestellt oder errichtet oder an der sie angebracht werden soll
Rechtsgrundlagen
- Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Verordnung zur Feststellung der wasserrechtlichen Eignung von Bauprodukten durch Nachweise nach der Brandenburgischen Bauordnung (Brandenburgische Wasserbauprüfverordnung- BbgWBauPV)
- Verordnung über die Gebühren in bauordnungsrechtlichen Angelegenheiten im Land Brandenburg (Brandenburgische Baugebührenordnung- BbgBauGebO)
- Verordnung über Vorlagen und Nachweise in bauaufsichtlichen Verfahren im Land Brandenburg (Brandenburgische Bauvorlagenverordnung- BbgBauVorlV)
- Verwaltungsvorschrift zur Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung Bauvorlagenverordnung (VVBbgBauVorlV)
Notwendige Unterlagen
- Bauantrag
- Bauvorlagen
Ansprechpartner
Bauverwaltung
Angela Reiniger
Markt 11
(035365) 89128
(035365) 89140
Markt 11
(035365) 89128
(035365) 89140
Beate Dunkel
Markt 11
(035365) 89129
(035365) 89140
Markt 11
(035365) 89129
(035365) 89140
Kathrin Matschke
Heinrich-Zille-Str. 9a
(035365) 411-92
Heinrich-Zille-Str. 9a
(035365) 411-92